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Reparaturbonus Sachsen geht in nächste Runde
von Oliver Hänsel
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Gute Nachrichten für den Reparaturbonus:
Der Reparaturbonus im Freistaat Sachsen geht in die nächste Runde: Ab voraussichtlich 10. November 2025 können wieder Anträge auf Förderung für die Reparatur defekter Elektro- und Elektronikgeräte bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - gestellt werden.
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Reparieren, statt neu kaufen!

Wir nehmen an dem Förderprogramm teil.
Das Förderprogramm dient der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung, indem es Anreize für die Verlängerung der Lebensdauer von Geräten schafft.
Was beinhaltet das Förderprogramm?
- Die Förderung soll Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen zur Reparatur privat genutzter defekter Elektro- und Elektronikgeräte ermutigen. Das Förderprogramm dient der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung, indem es Anreize für die Verlängerung der Lebensdauer von Geräten schafft.
- Bis zu zwei Reparaturen pro Kalenderjahr können gefördert werden.
Wichtige Voraussetzungen
- Übersicht der förderfähigen Geräte (Download erfolgt direkt von der SAB Sachsen)
- Hauptwohnsitz Sachsen (Der Reparaturbonus steht Ihnen nur zu, wenn der Hauptwohnsitz in Sachsen ist)
- Volljährigkeit (Mindesalter 18 Jahre, um den Reparaturbonus Sachsen in Anspruch nehmen zu dürfen)
- Rechnungsbetrag min. 75 € (Reparaturen ab einem Wert von 75 € inklusive Umsatzsteuer können gefördert werden)
- Maximale Förderhöhe (maximal 50 % des Rechnungsbetrags, jedoch maximal 200 Euro pro Reparatur)
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Programm erhalten Sie bei der SAB Sachsen (https://www.sab.sachsen.de/reparaturbonus)
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.